Betreten der Sportanlage nur mit gültigem Nachweis der
2G-Regelung (geimpft oder genesen) erlaubt.
Der Nachweis ist für Überprüfungen bereitzuhalten!

2G – Regel für die Sportanlage
Betreten der Sportanlage nur mit gültigem Nachweis der
2G-Regelung (geimpft oder genesen) erlaubt.
Der Nachweis ist für Überprüfungen bereitzuhalten!